Alle Personen in der Stiftung Wendepunkt haben das Recht, unangemessene Vorkommnisse jeglicher Art, welche persönliche oder allgemeingültige Grenzen überschreiten, zu melden.
Wir nehmen diese Meldungen ernst und haben dazu Meldestellen auf verschiedenen Ebenen eingerichtet, an welche Sie sich direkt wenden können. Wenn jemand dieses Recht nicht selbst ausüben kann, sollen seine/ihre gesetzlichen Vertreter oder nahestehende Personen die notwendigen Schritte einleiten.
Die Meldestellen sind wie folgt erreichbar:
- Interne Meldestelle: meldestelle@wende.ch oder fragen sie direkt bei einer Vertrauensperson in der Stiftung Wendepunkt nach einer Person der internen Meldestelle
- Personalausschuss des Stiftungsrates/internes Aufsichtsgremium: aufsichtsgremium@wendepunkt.ch oder per Post: Stiftung Wendepunkt, Aufsichtsgremium/Personalausschuss des Stiftungsrates, Schlüsselring 10, 5037 Muhen
- Externe Meldestelle/Ombudsstelle: CISA — Christliche Institutionen der Sozialen Arbeit, Barbara-Reinhart-Strasse 20, 8404 Winterthur, info@cisa-schweiz.ch. Postsendungen und E-Mails kommen direkt zur zuständigen Person.
- Angestellte an angepassten Arbeitsplätzen und Bewohnende können sich auch an die kantonale Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung wenden: www.ombudsstelle-behinderte-ag.ch
Die Meldestellen agieren professionell und unabhängig. Selbstverständlich werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.
Es liegt uns viel daran, den Grund der Beanstandung zu prüfen, Lösungen zu finden und Massnahmen einzuleiten. Wir weisen darauf hin, dass missbräuchliche Meldungen arbeits- und strafrechtliche Folgen haben können. Wir danken für das Verständnis und Ihre Mithilfe.